Promillegrenze: E-Scooter mit Auto gleichgestellt

Immer wieder fallen betrunkene E-Scooter-Fahrer negativ auf. Das Bayerische Oberlandesgericht hat für solche Fälle nun ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach sind die Scooter verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen. Somit gilt dieselbe Promillegrenzen wie beim Auto.

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Quelle: Fahrschule Online

Hier kracht es gewaltig

In seiner neuen Regionalstatistik zeigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf, wo Autofahrer viele und teure Schäden verursachen. Demnach werden 48 Zulassungsbezirke in der Kfz-Haftpflichtversicherung herauf- oder heruntergestuft.

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