„Oben mit ist besser“

So hieß es vor fast 50 Jahren auf Plakaten, die eine junge Frau mit aufgeknöpfter Bluse, aber angelegtem Sicherheitsgurt zeigten. Die Bundesbürger reagierten zunächst ablehnend auf das neue Sicherheitsfeature, das es von Januar 1974 an in allen Neuwagen geben musste.

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Quelle: Fahrschule Online

Totalschaden an Bodenschwelle – Vollkasko winkt ab

Ein Pkw überfuhr eine quer liegende Fahrbahnschwelle, langsamer als erlaubt. Er habe diese nicht gesehen, da es dunkel gewesen sei und geschneit habe. Seinen Totalschaden wollte er von seiner Vollkasko ersetzt bekommen, aber diese weigerte sich zu zahlen. Das sei kein Unfallschaden, lautete das Argument der Versicherung.

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Gericht billigt Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

Ein Radfahrer hatte nach einem Atemalkoholtest der Polizei 1,73 Promille, die spätere Blutprobe ergab sogar 2,21 Promille. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verurteilt und aufgefordert, eine MPU zu machen. Das tat er nicht. Die Behörde untersagte ihm darauf, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu nutzen.

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