HÄUFIGE FRAGEN

Jede Menge Fragen…das ist ganz normal wenn es um Führerscheine geht!
Schließlich handelt es sich um eine umfangreiche Ausbildung, die man nicht jeden Tag macht.

Frühestens ein halbes Jahr vor dem Mindestalter ist eine Antragstellung bei der Führerscheinstelle möglich. Und frühestens ab diesem Zeitpunkt sollte man einen unserer Theorie-Kompaktkurse besuchen.
Die Theorieprüfung beim TÜV ist nämlich frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter möglich.

Das läuft alles komplett online. Wähle deinen Theorie-Kompaktkurs auf unserer Website unter „Termine“ und nutze dann unseren Online-Check-In zur Übermittlung deiner Daten. Du erhältst einige Tage später deine Kursbestätigung mit allen Dokumenten und den Infos zu den nächsten Schritten. Demnächst kannst du sogar komplett digital deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben ohne lästigen Papierkram und unnötige Ausdrucke – so geht Führerschein heute!

So schnell wie möglich! Bei uns gibt es keine monatelangen Theoriebesuche mehr. Kompakt und mit Plan zum Führerschein. Für die Klasse B beispielsweise 7 Abende und fertig. Um zügig zum Führerschein zu kommen,  sind folgende Dinge wichtig:
– Rechtzeitige Antragstellung vor dem Theorie-Kompaktkurs
– Theorieprüfung unmittelbar im Anschluss an den Theorie-Kompaktkurs
– Terminlich Verfügbarkeit für die praktische Ausbildung
– Lernfortschritt

Ja, den Antrag stellt ihr direkt bei der für euren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle. Für alle Mannheimer ist das in K7, 68159 MA. In einigen Fällen ist die Antragstellung auch bei den Bürgerdiensten in den Vororten möglich.

Wir unterstützen euch selbstverständlich im Vorfeld der Antragstellung und stellen euch alle notwendigen Dokumente diigtal zur Verfügung. Bei Fragen zu den Unterlagen oder dem Antrag selbst steht euch unser Kundenservice unter 0621/7992099 gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich kannst du uns deinen Fahrlehrerwunsch nennen und wir versuchen diesem nachzukommen. Dein Fahrlehrer betreut dich in der Regel von der ersten Fahrstunde bis zur Prüfung.

Für die Zeit der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygienevorschriften beginnen und enden alle praktischen Fahrstunden an der Fahrschule.

Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg. Auch, wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt.

sowie

Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeugkombination (also zG Zugfahrzeug + zG Anhänger) dadurch nicht über 3.500 kg liegt.

Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.

In allen anderen Fällen (also oben genannt), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
Achtung: Die zG des Anhängers darf bei Klasse BE 3.500 kg nicht überschreiten, sonst wird entweder die Klasse C1E oder sogar CE benötigt.