Immer wieder fallen betrunkene E-Scooter-Fahrer negativ auf. Das Bayerische Oberlandesgericht hat für solche Fälle nun ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach sind die Scooter verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen. Somit gilt dieselbe Promillegrenzen wie beim Auto.
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Quelle: Fahrschule Online