Zu schnell unterwegs: Unfallgeschädigter haftet mit

Weil er die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn deutlich überschritten hatte, muss der Geschädigte eines Verkehrsunfalls eine Mithaftung von 25 Prozent übernehmen – obwohl er den Unfall nicht verursacht hatte. Das entschied das Oberlandesgericht München.

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Quelle: Fahrschule Online

Zusätzliche Beleuchtung führt nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Urteil vom 24. Mai feststellte, muss auch bei einer sehr auffälligen Zusatzbeleuchtung geklärt werden, ob diese zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führe.

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