Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Urteil vom 24. Mai feststellte, muss auch bei einer sehr auffälligen Zusatzbeleuchtung geklärt werden, ob diese zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führe.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Zusätzliche Beleuchtung führt nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
Quelle: Fahrschule Online