Relative Fahruntüchtigkeit setzt „alkoholtypischen“ Fahrfehler voraus

Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dieser allein nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau sah keinen alkoholbedingten Fahrfehler.

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Quelle: Fahrschule Online