Als Exhibitionist nicht fahrgeeignet Erstellt am: 2. Juni 2017 in News / Die Fahrerlaubnis erleichtere die Begehung strafbarer exhibitionistischer Handlungen, urteilte das OVG Münster vor mehr als 50 Jahren. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Als Exhibitionist nicht fahrgeeignet Quelle: Fahrschule Online Glowalla: Offen sein für Neues EU-Kommission plant Einheitsmaut