1,1-Promille-Grenzwert muss nicht für Pedelecs gelten

Ein mit 1,59 Promille alkoholisierter Pedelec-Fahrer kollidierte mit einer Radfahrerin. Amtsgericht und Landgericht sahen darin keine fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr. Pedelecs seien keine Kfz, daher gelte für sie nicht 1,1 Promille als Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit. 1,6 Promille, also der „Radfahrer-Wert“, sei maßgebend.

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Quelle: Fahrschule Online

Keine MPU, da kein Geld?

Ein Autofahrer verlor seine Fahrerlaubnis, da er es versäumte, eine MPU vorzulegen. Er wehrte sich gerichtlich und argumentierte, er habe kein Geld dafür. Wenn schon MPU, dann müsse das die Fahrerlaubnisbehörde bezahlen. Es sei nicht in Ordnung, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, bloß weil er dazu finanziell nicht in der Lage sei.

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E-Autos: Ladeverluste bleiben von Herstellern oft unberücksichtigt

Vielfach orientiert sich die Entscheidung für ein Elektroauto am Energieverbrauch des Pkw und damit an den Kosten fürs Laden. Dass bei den Angaben der Hersteller häufig nur der Verbrauch des Antriebs berücksichtigt wird, wissen allerdings die Wenigsten.

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