Wenn Fahrspuren sich verengen oder wegfallen, gilt das Reißverschlussverfahren. Eigentlich einfach aber dennoch unfallträchtig: Laut ADAC-Clubjurist Stefan Bergmann gilt für den Spurwechsler erhöhte Sorgfaltspflicht, er trägt bei Unfall einen Großteil der Haftung. Was es sonst noch zu beachten gilt.
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Quelle: Fahrschule Online