Wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs. Auch dann, so stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, wenn die Werkstatt Positionen berechnet hat, die in Wirklichkeit gar nicht angefallen sind.
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Quelle: Fahrschule Online