Stürzt ein Motorradfahrer bei einem Bremsvorgang, um einen Auffahrunfall zu verhindern, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Der für Auffahrunfälle geltende Anscheinsbeweis gilt auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommt. Das geht aus einem Urteil des OLG Celle hervor.
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Quelle: Fahrschule Online