Kommt es auf einem Privatparkplatz zu einem Parkverstoß, darf die Straßenverkehrsbehörde Halterdaten unter bestimmten Voraussetzungen auch an den Betreiber eines Privatparkplatzes weitergeben.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Kein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe der Halterdaten
Quelle: Fahrschule Online