Gerade kleine Kinder können unberechenbar sein und spielen gerne mit dem Autoschlüssel. Wenn ein Kleinkind beim Spielen aus Versehen den Motor startet, kann dies schlimme Folgen haben. Wer für etwaige Schäden haften muss, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Kleinkind nutzt Autoschlüssel: Wer haftet?
Quelle: Fahrschule Online