Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung vor, die Auswirkungen auf die Einordnung in die so genannten Gewichtsklassen hat – und damit auch auf die Mautkosten. Nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse.
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Quelle: Fahrschule Online