Wer bei Rot in eine Kreuzung einfährt, handelt grob fahrlässig. Aber was passiert, wenn es dabei zur Kollision mit einem Unfallgegner kommt, der bei Grün einfährt? Trägt dieser dennoch eine Mitschuld?
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Rotlichtverstoß wiegt zu schwer
Quelle: Fahrschule Online