“Fein raus ist“, schreibt die GTÜ in einer Pressemitteilung, wer seinen Führerschein vor 1999 erworben habe: „Mit dieser früheren Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von mächtigen zwölf Tonnen bewegen.” Aber welche Regelungen gelten seit 1999?
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Anhängerführerschein: Diese Bestimmungen sind zu beachten
Quelle: Fahrschule Online