Wer sein Auto mutwillig zerkratzt vorfindet, hat meist wenig Aussicht, den Täter ohne Zeugen zu ermitteln und bleibt meist auf dem Schaden sitzen. Wie es sich verhält, wenn eine Dashcam die Tat aufgezeichnet hat, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
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Quelle: Fahrschule Online