Seit dem 1.1.2018 gelten für Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten und die Fahrschulüberwachung neue Regelungen, die mit der Reform des Fahrlehrerrechts in Kraft getreten sind. Diese Reformmaßnahmen werden aktuell umfassend evaluiert. Hierzu führt das Institut für empirische Soziologie an der FAU Erlangen-Nürnberg (IfeS) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Befragung unter Fahrschulen in Deutschland durch.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: BASt-Umfrage zu Reform des Fahrlehrerrechts
Quelle: Fahrschule Online