Wem aufgrund von Drogenkonsum die Fahrerlaubnis entzogen wird und behauptet, dass dies unbewusst geschah, muss diesen Sachverhalt schlüssig und glaubhaft darlegen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
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Quelle: Fahrschule Online