Ab dem 2. Dezember dürfen Fahrschulen mit ausschließlich gesetzlicher Anerkennung keine Schulungen mehr gemäß BKrFQG durchführen. Das bedeutet, Ausbildungsstätten müssen ab sofort durch die im Bundesland jeweils zuständige Behörde staatlich anerkannt sein. Was müssen Ausbildungsstätten noch beachten?
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Quelle: Fahrschule Online