Auch im Kreisverkehr gilt: Wer die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer nicht beachtet, muss alleine für den Schaden aufkommen, wenn es zum Unfall kommt. Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz klar.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Krach im Kreisverkehr: Alleinige Haftung wegen Missachtung der Vorfahrt
Quelle: Fahrschule Online