Weil er mit einem SUV unterwegs war als er eine rote Ampel überfuhr, sollte ein Autofahrer mehr bezahlen als der Bußgeldkatalog eigentlich vorsieht. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in zweiter Instanz, dass dieses Urteil so nicht zulässig ist.
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Quelle: Fahrschule Online