Fährt ein Radfahrer betrunken auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg im Glauben, einen Fußweg zu befahren, rechtfertigt dies die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Kommt der Radler dieser Pflicht nicht nach, kann ihm sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: MPU nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
Quelle: Fahrschule Online