Auch bei hohen Reparaturkosten gilt: Ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht, entscheidet nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Bedingungen im Versicherungsvertrag. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Versicherung definiert, was Totalschaden ist
Quelle: Fahrschule Online