Wer unverschuldet in einen Unfall gerät und sein Auto anschließend in Reparatur geben muss, hat nicht nur ein Recht auf Erstattung der Werkstattkosten, sondern auch auf eine Zahlung, um den Nutzungsausfall zu kompensieren. Das gilt auch, wenn sich die Reparatur oder Gutachten verzögern, wie ein Urteil des Amtsgerichts Altenkirchen zeigt.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Auch bei langer Reparaturzeit: Geschädigte haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Quelle: Fahrschule Online