Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland für Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer genau zu erfassen. „Das gilt ab sofort – auch für Fahrschulen“, teilt der Fahrlehrerverband Niedersachsen mit.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Fahrschulen müssen reagieren
Quelle: Fahrschule Online