Ein Autofahrer kollidierte bei schlechter Sicht mit einem städtischen Blumenkübel, der der Verkehrsberuhigung diente. Die Klage des Mannes gegen die Stadt hat das Koblenzer Landgericht abgewiesen.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Zusammenstoß mit Blumentopf: Kein Anspruch auf Schadenersatz
Quelle: Fahrschule Online