Eine plötzlich geöffnete Autotür kann für einen Radfahrer ganz schnell zur Stolperfalle mit erheblichem Verletzungspotenzial werden. Bei einem solchen Dooring-Unfall hat das Kölner Landgericht nun entschieden: Der Pkw-Fahrer trägt die volle Schuld und muss dem verletzten Radler Schmerzensgeld zahlen.
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Quelle: Fahrschule Online