Übertritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h, heißt das nicht, dass er einen vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Anhand äußerer Kriterien sei eine Übertretung nicht immer wahrnehmbar, urteilt das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht zwingend wahrnehmbar
Quelle: Fahrschule Online