Nach einem Vorfall, bei dem ein Mann mit 417 km/h über die A2 gerast ist, sieht die Justiz zwar kein Grund für ein Verfahren – spricht sich aber für eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aus.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Generalstaatsanwaltschaft empfiehlt Tempolimit von 200 km/h
Quelle: Fahrschule Online