Das sogenannte Nachweisgesetz regelte bisher, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über wesentliche Bedingungen ihrer Arbeitsverträge schriftlich unterrichten und auch über spätere Änderungen schriftlich informieren müssen. Seit dem 1. August werden Arbeitgeber verpflichtet, deutlich mehr Vertragsbedingungen zu dokumentieren.
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Quelle: Fahrschule Online