Bei einem Auffahrunfall kann auch dem Vorausfahrenden die volle Verantwortung zugesprochen werden. Nämlich dann, wenn dieser kurz vorher seinen Hintermann überholt und ihm keine Chance mehr gelassen hat, um genügend Sicherheitsabstand herzustellen. Das entschied das Oberlandesgericht München.
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Quelle: Fahrschule Online