Maskieren sich Temposünder bei Geschwindigkeitsverstößen, darf die Polizei die Masken sicherstellen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Beschlagnahmen von Masken zur Identitätsverschleierung rechtmäßig
Quelle: Fahrschule Online