Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten. Unter anderem mit dieser Vorgabe stimmte der Bundesrat der 15. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung zu.
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Quelle: Fahrschule Online