Eine Radlerin forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz von einer Kommune, auf deren Wirtschaftsweg sie verunfallt war. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Keine Warnung vor unbefestigtem Seitenstreifen notwendig
Quelle: Fahrschule Online