Wer einen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückzieht, gesteht nicht seine Schuld ein. Das machte das Amtsgericht Koblenz einer Haftpflichtversicherung klar, die nach einer Kollision nicht zahlen wollte. Nach Ansicht des Versicherers war die Unfall-Fahrerin geflüchtet.
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Quelle: Fahrschule Online