Kinder unter acht Jahren haben auf der Fahrbahn nichts verloren – auch nicht auf markierten, aber nicht baulich abgetrennten Fahrradwegen. Eltern, die diese Regel nicht beachten, können sich der Aufsichtspflichtverletzung schuldig machen, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht.
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Quelle: Fahrschule Online