Das Kfz-Kennzeichen dient ausschließlich öffentlichem Interesse, weshalb kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten Kennzeichens besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit eine Klage einer Fahrzeughalterin abgewiesen.
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Quelle: Fahrschule Online