Vorsätzlicher Rotlichtverstoß Erstellt am: 22. Oktober 2021 in News / Wer beim Heranfahren an eine „Gelb“ anzeigende Ampel noch aufs Gas drückt, handelt vorsätzlich. Das hat ein Urteil des Kammergerichts Berlin ergeben. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Vorsätzlicher Rotlichtverstoß Quelle: Fahrschule Online Praktische Prüfungen: Berliner Senat beschließt Verlängerung Jetzt noch zum Fahrlehrerkongress anmelden!