Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dem EuGH Fragen zum Bestehen eines Widerrufsrechts nach Abschluss eines Kilometerleasingvertrags vorgelegt, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, also zum Beispiel via Internet. Es gilt vor allem zu beantworten, ob es sich um eine Finanzdienstleistung oder eine Kraftfahrzeugvermietung handelt. Ist Letzteres der Fall, wäre ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht ausgeschlossen.
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Quelle: Fahrschule Online