Das Auto ist kaputt und nicht mehr fahrbereit? Dann darf es nicht auf einer öffentlichen Fläche abgestellt werden – selbst wenn es ordnungsgemäß zugelassen ist. Sonst sind hohe Bußgelder und Abschleppkosten möglich, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
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Quelle: Fahrschule Online