Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden: Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz darf sich nicht nur auf Behauptungen stützen. Ein entsprechendes fachärztliches Gutachten ist zwingend notwendig.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Demenz nur mit Gutachten
Quelle: Fahrschule Online