Wer sich einmal wie ein Rennfahrer fühlen möchte, kann gegen Geld auf Rennstrecken wie dem Nürburgring bei einer Touristenfahrt sein Können beweisen. Kommt es dabei zum Unfall, kann man jedoch auch dann mithaften müssen, wenn den Unfallgegner grobes Verschulden trifft. So entschied das Oberlandesgerichts in Koblenz.
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Quelle: Fahrschule Online