Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verkehrsbehörde Fahrzeughaltern die Fahrerlaubnis auch bei Delikten entziehen, die nichts mit Verkehrsdelikten zu tun haben. Liegt allerdings noch keine Anklage vor, kann ein Eilantrag gegen das Verfahren zulässig sein, wie ein Fall beim Verwaltungsgericht Stuttgart zeigt.
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Quelle: Fahrschule Online