Erfasst ein Pkw ein zu nah an der Fahrbahn stehendes Kind, haftet überwiegend der Pkw-Fahrer. Das hat das Landgericht Kaiserslautern entschieden und damit der Klage eines elfjährigen Kindes stattgegeben.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Pkw kollidiert mit einem am Fahrbahnrand stehenden Kind
Quelle: Fahrschule Online