Lack ab an der Bürgersteigkante Erstellt am: 27. April 2021 in News / Schlägt jemand, der ins Auto einsteigen will, die Beifahrertür gegen eine hohe Bürgersteigkante, haftet in der Regel auch der Fahrer mit. Hier geht’s zum kompletten Artikel: Lack ab an der Bürgersteigkante Quelle: Fahrschule Online Weniger neue Führerscheine Wallbox-Förderung: Gelder werden knapp