Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat am Donnerstag den Bundesrat passiert. Damit gelten künftig auch schärfere Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was das Bereitstellen von Schnelltests beziehungsweise das Wahrnehmen von Home-Office-Angeboten angeht.
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Quelle: Fahrschule Online