Weil Ersatzteile für seinen beschädigten Wagen fehlten, nutze ein Unfallopfer eine längere Zeit einen Werkstatt-Ersatzwagen. Die Kosten hierfür wollte die Versicherung des Unfallverursachers nicht übernehmen. Das OLG Düsseldorf nahm sich der Sache an.
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Quelle: Fahrschule Online