In Waschstraßen kommt es immer wieder zu Blechschäden. Nicht immer ist der Betreiber schuld. Und auch den Fahrer trifft nicht immer die volle Verantwortung, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken zeigt.
Hier geht’s zum kompletten Artikel: Mithaftung für Trödler
Quelle: Fahrschule Online